Häufig gestellte Fragen
Fragen & Antworten

Auf einen Blick finden Sie hier alle wichtigen Informationen rund um die Aufnahme, Ihren Aufenthalt bei uns, sowie den Prozess der Entlassung. Fragen und Antworten zu der aktuellen Covid-19 Situation und zu den Vorgehensweisen in unserer Klinik erhalten Sie hier ebenfalls.

Klinikgelände mit historischer Burg und angrenzendem Neubau mit Patientenzimmern der Blomenburg Privatklinik
Allgemeine FAQs

Ausrichtung der Blomenburg

In der Blomenburg behandeln wir Indikationen aus dem gesamten psychisch-psychosomatischen Spektrum mit dem Fokus auf Stressfolgeerkrankungen:

  • Depressionen & Burnout
  • Traumafolgestörungen wie PTBS
  • Angststörungen
  • Somatoforme Störungen
  • Schlafstörungen
  • Tinnitus
  • Zwangsstörungen
  • ADHS/ADS
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Psychokardiologische Beschwerden
  • Long Covid

Als idealer Rückzugsort, der medizinische Kompetenz, ein exklusives Ambiente und eine einzigartige wohltuende Umgebung vereint, bietet Ihnen die Blomenburg die bestmöglichen Voraussetzungen, um sich ganz Ihrer mentalen Gesundheit zu widmen.

Die Blomenburg nimmt Privatpatient:innen sowie Patient:innen mit Beihilfe auf. Gesetzlich Versicherten steht das Angebot der Blomenburg als Selbstzahler:innen zur Verfügung.

Prozess der Kostenübernahme

Für die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung wird eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit mit einer stationären Einweisung Ihres Haus- oder Facharztes benötigt. Meist sind folgende Aspekte für die Krankenversicherung im Zuge der Kostenübernahme essenziell:

  • Begründung für die stationäre Therapie im Gegensatz zur ambulanten Therapie
  • Verlauf und Schweregrad der Erkrankung
  • Belastung durch Ihr unmittelbares Umfeld 

Bei der Beantragung der Kostenübernahme beraten wir Sie gerne! Auf Wunsch können wir die medizinische Begründung nach Entbindung der Schweigepflicht ebenfalls aufsetzen und Sie bei der Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse unterstützen.

Kontaktieren Sie gerne unser Patientenmanagement. Wir sind jederzeit für Sie da.

Einweisung ohne Facharzt

Ich habe keinen einweisenden Arzt. Wie gehe ich am besten vor?

Wir pflegen ein breites Netzwerk zu Fachärzten und Kliniken in ganz Deutschland. Sollten Sie keinen einweisenden Haus- oder Facharzt haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns. Wir vermitteln Ihnen den passenden Facharzt, der Ihnen eine Einweisung ausstellen kann. In Notsituationen sind unmittelbare Akutaufnahmen zudem jederzeit möglich.

Einweisung durch unsere ambulante Videosprechstunde

Mit einem ambulanten Arztgespräch bei uns (auch per Videosprechstunde) können wir Einweisungen jederzeit direkt durch unsere Klinik veranlassen. Auf Basis dieses Vorgesprächs können wir die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung anstoßen und Ihnen den bürokratischen Aufwand abnehmen, sodass Ihr Aufenthalt bei uns möglichst zeitnah starten kann.

Haustiere

Kann ich mein Haustier mitbringen?

Aufgrund verschiedenster Hygienevorschriften und aus Rücksicht auf Ihre Mitpatient:innen bitten wir Sie, Ihr Haustier zu Hause zu lassen. Damit Sie sich ganz auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können, raten wir dazu, Ihr Haustier in pflegende Hände zu geben.

Tierpensionen

Alternativ können Sie Ihr Haustier auch in die Obhut umliegender Tierpensionen geben. Die Tierpension Kührsdorf, und auch das Hundehotel Schwentinental bieten Ihnen dazu die geeigneten Möglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Blomenburg.

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FAQs zu Covid-19

Aktuelle Aufnahme

Ist eine Aufnahme in der Blomenburg weiterhin möglich?

Eine Aufnahme in der Blomenburg Privatklinik ist auch in Zeiten der Corona-Pandemie wie gewohnt möglich. Wir haben selbstverständlich alle notwendigen Hygiene- sowie Schutzvorkehrungen getroffen, die über die aktuellen Bestimmungen und Standards hinausgehen, um sowohl unsere Patient:innen, als auch unser Team zu schützen. Unser gesamtes Personal ist adäquat geschult, sodass Sie sich keine Sorgen bezüglich Ihres Aufenthaltes machen müssen.

Testung auf SARS-CoV-2

Wird in der Blomenburg bei der Aufnahme auf SARS-CoV-2 getestet?

Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, werden Patient:innen gemäß der nationalen Bestimmung bei Anreise auf SARS-CoV-2 getestet (Antigentest & PCR Test). Sie können uns alternativ einen negativen PCR-Befund, der nicht älter als 48h ist, zur Verfügung stellen. Auch die Testung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgt der nationalen Teststrategie.

Ich möchte Beurlaubungen wahrnehmen. Was muss ich beachten?

Dasselbe Vorgehen gilt für Rückkehrer aus Beurlaubungen. Kontaktieren Sie uns bei jeglicher Symptomatik zudem bitte vorab, sodass wir den Einzelfall besprechen und bewerten können.

Hygienebestimmungen

Welche Hygienebestimmungen gelten vor Ort?

Wir achten auf umfassende Hygienemaßnahmen, um Ihnen während Ihres Aufenthaltes den größtmöglichen Schutz zu bieten. Neben ausreichenden Desinfektionsstationen und sorgfältiger Hygiene der Räumlichkeiten sowie Regelungen bezüglich der Kontaktbeschränkungen haben wir zudem in den alltäglichen Abläufen der Klinik alle notwendigen Vorkehrungen ergriffen. Unser Patientenmanagement gibt Ihnen gerne jederzeit eine Auskunft darüber, welche Maßnahmen in unserer Klinik aktuell Anwendung finden.

Schutzvorkehrungen

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie können Sie sich bei uns sicher fühlen. Zu unseren umfangreichen Schutzmaßnahmen zählen neben einem Screening und Testverfahren bei Neuaufnahme auch jegliche notwendigen Abstands- und Hygienevorkehrungen. Zusätzlich haben wir eine derzeit angepasste Besucherregelung und eine Einlassbeschränkung von Dienstleistern und Lieferanten eingeführt.

Da wir insbesondere bei den Gruppentherapien ein großes Augenmerk auf eine reduzierte Gruppengröße und geeignete Abstände legen und mehr als die allgemein notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen haben, brauchen Sie sich bei uns keine Sorgen zu machen. Erkundigen Sie sich gerne auch ausführlich bei unserem Patientenmanagement über die getroffenen Maßnahmen in unserer Klinik.

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Die Blomenburg Privatklinik beantwortet bereits vor Ihrem Aufenthalt häufig gestellte Fragen (FAQs).
Aufenthalt & Entlassung

Aufenthaltsdauer

Wie lange dauert der Aufenthalt in der Regel?

Eine allgemeingültige Aufenthaltsdauer, die für jeden Einzelnen passt, gibt es so nicht. Alle Patient:innen bringt ganz individuelle Geschichten, Situationen und Voraussetzungen mit, die Einfluss auf die empfohlene Aufenthaltsdauer haben. Während einige bereits nach wenigen Wochen eine eindeutige Verbesserung verspüren, ist für andere ein deutlich längerer Aufenthalt von rund zwei Monaten ideal.

Um eine wirklich nachhaltige Veränderung und mentale Genesung zu erreichen, sollte der Aufenthalt in der Blomenburg lange genug für unsere gemeinsame Zusammenarbeit sein. Der Großteil unserer Patient:innen wünscht sich ausdrücklich einen längeren Abstand vom Alltag.

Ankunft

Was erwartet mich in den ersten Tagen vor Ort?

Der Gedanke an die ersten Tage bei uns vor Ort kann zunächst Verunsicherung auslösen. Doch keine Sorge: unser gesamtes Team nimmt Sie behutsam auf und versorgt Sie mit allen Informationen, die Sie benötigen. Nach den ausführlichen diagnostischen Gesprächen entwickeln wir gemeinsam den für Sie passenden Therapieplan für die kommenden Wochen.

Sie lernen Ihren Bezugstherapeuten, unser Team und nach und nach auch Ihre Mitpatient:innen kennen und können sich in Ruhe zurechtfinden. Ihre ersten Therapieangebote nehmen Sie unmittelbar nach Erstellung des Therapieplans wahr, sodass Sie sich schnell an Ihren neuen Tagesrhythmus gewöhnen.

Therapeuten & Ärzte

Von wem werde ich behandelt?

Unser kompetentes Expertenteam setzt sich aus Ärzten, Psychotherapeuten und Spezialtherapeuten zusammen, die integrativ zusammen arbeiten. Insbesondere bei den psychotherapeutischen Einzelsitzungen legen wir größten Wert darauf, dass Sie von ausschließlich einem Bezugstherapeuten behandelt werden, der von Anfang bis Ende Ihres Aufenthaltes für Sie verantwortlich ist.

So kann eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden, die es Ihnen ermöglicht, sich zu öffnen und fallen zu lassen. Die adjuvanten Therapieangebote werden von unserem spezialtherapeutischen Team geleitet, die Sie einzeln oder auch in der Gruppe wahrnehmen.

Entlassung

Was passiert nach meiner Entlassung?

Nach Ihrer Zeit in der Blomenburg gilt es, das Erlernte, die neuen Erkenntnisse und die einzigartigen Erfahrungen in Ihren Alltag zu integrieren und diese umzusetzen. Wir entlassen Sie in ein gestärktes und selbstbestimmtes Leben und freuen uns jederzeit, auch nach Ihrer Entlassung noch einmal von Ihnen und Ihrem weiteren Werdegang zu hören! Bei jeglichen Fragen im Nachgang stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Wir pflegen einen engen Austausch zu Ihrem einweisenden Arzt, um bei Bedarf und auf Wunsch auch eine nahtlose ambulante Nachbehandlung abgestimmt auf Ihren Aufenthalt bei uns zu gewährleisten. Dank unserer Privaten Tagesklinik & Ambulanz können wir im Anschluss, wenn gewünscht, eine ambulante Therapie im Raum Hamburg anbieten. Mit der E-Mental-Health Plattform Minddistrict können Sie auch digital am Ball bleiben.

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Informationen für gesetzlich Versicherte

Informationen zur Genehmigung

Auch eine gesetzliche Krankenversicherung kann einen Aufenthalt in einer Privatklinik genehmigen. Der Gesetzgeber hat eine entsprechende Regelung im Sozialgesetzbuch definiert (§13 Abs. 2 SGB V) – das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Eine Inanspruchnahme der Leistungen einer Privatklinik muss durch medizinische oder soziale Gründe rechtfertigt werden. Zudem muss die Gewährleistung einer medizinischen Versorgung in gleicher Qualität wie in einem öffentlichen Krankenhaus gegeben sein. 

Sollten Sie nicht als Selbstzahler aufgenommen werden wollen, ist die Zustimmung Ihrer Krankenkasse nach jetzigem Stand notwendig, um die Leistungen einer Privatklinik in Anspruch zu nehmen. Ihr Versicherungsträger beurteilt den Fall nach eigenem Ermessen und entscheidet, ob ausreichende Gründe für den Aufenthalt in einer Privatklinik vorliegen und diesen rechtfertigen. 

Wir raten Ihnen dazu, vorab aktiv mit der Krankenkasse zu sprechen und nach dem Kostenerstattungsverfahren zu fragen.

Antragsstellung & Besonderheiten

Für die Beantragung wird ein formloser Brief an Ihre Krankenkasse benötigt. Damit erbitten Sie bei Ihrem Versicherungsträger eine schriftliche Genehmigung des stationären Aufenthalts in einer Privatklinik erbitten (entweder nach §13 Abs. 2 SGB V gemäß dem Kostenerstattungsverfahren oder aufgrund bestimmter geeigneteren Regelungen Ihrer Krankenkasse). Folgende weitere Informationen sollte dieses Anschreiben enthalten:

  • Krankenhauseinweisung mit der Diagnosen nach ICD-10, Begründung der Notwendigkeit einer stationären Behandlung, Name der Klinik
  • Medizinische oder soziale Begründung, die eine Behandlung in der Klinik dringlich erforderlich machen (z.B. spezielles Therapieangebot)

Tipp: Begründen Sie die medizinische Notwendigkeit auch durch Telefonnotizen und Briefwechsel mit öffentlichen Einrichtungen, die der Privatklinik ähneln und führen Sie die dortigen Wartezeiten auf.

An das Verfahren zur Kostenerstattung sind Sie mindestens drei Monate gebunden. Sie müssen Rechnungen zunächst in Vorkasse begleichen. Die Rückerstattung erfolgt dann nach Einreichung der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse. Die gilt auch für weitere stationäre Behandlungen, die in den bewilligten Zeitraum fallen.

Kostenerstattung

Ihre Krankenkasse richtet sich nach einer Genehmigung bei der Erstattung der Behandlungskosten nach den Beträgen der öffentlichen Krankenhäuser und ersetzt Ihnen entsprechend die Kosten, die bei einem Aufenthalt dort entstanden wären (ggf. abzüglich eines Verwaltungskostenabschlages i.H.v. max. 5% vom Rechnungsbetrag). Grundsätzlich werden um die 280 Euro pro Tag erstattet. Wie bei einem stationären Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus wird noch der Eigenanteil, 10 Euro pro Krankenhaustag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr, abgezogen.

Die Zuzahlung beträgt auf Basis der vorherigen Pauschale in der Regel ca. 120 Euro pro Tag. Bei einer Verweildauer von 4 bis 6 Wochen ergibt sich somit eine Zuzahlung i.H.v. rund 3.600 Euro bis 5.040 Euro.

Hinweis: Die tatsächliche Zuzahlung kann erst nach der schriftlichen Zusage Ihrer Krankenkasse kalkuliert werden. Für die genauen Beträge der Erstattung setzen Sie sich direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

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