Die Kosten für Ihren stationären Aufenthalt werden von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen teilweise oder vollständig erstattet, sofern eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit vorliegt. Wir sind Ihnen von Anfang an im gesamten organisatorischen Prozess gerne behilflich!
In Ausnahmefällen können wir die medizinische Begründung für Ihre Krankenversicherung nach Entbindung der Schweigepflicht aufsetzen. In diesen Fällen kann eine Einweisung direkt durch uns nach einem ambulanten Arztgespräch per Videosprechstunde erfolgen.
Folgende Aspekte sollten unter anderem in der stationären Einweisung enthalten sein:
- Schweregrad der Erkrankung
- Begründung für die Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes gegenüber einer ambulanten Therapie: beispielsweise warum die ambulante Therapie aktuell keine Verbesserung erzielt
- Einfluss / Belastung des sozialen Umfelds
- Chronifizierung der Erkrankung
Beachten Sie bitte, dass unser Tagessatz nicht anhand der PEPP-Schlüssel berechnet werden und wir Ihnen auch keine PEPP-Schlüssel ausstellen können. Bei allen weiteren Fragen sowie der Beantragung der Kostenübernahme beraten wir Sie gerne!
Kontaktieren Sie einfach unser Patientenmanagement. Wir sind jederzeit für Sie da.